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Vorstandssitzung vom 15. März: Kritik seitens der Gemeindevertreter an der geplanten Änderung des Gesetzes vom 18. Juli 2018 über den Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen

Eine ganze Reihe von unterschiedlichen Themen, wie die Ausstattung der Schulen mit Informatikmaterial, die Bewertung der Umwelteinflüsse von diversen Projekten sowie die Einstellungstests der hauptberuflichen Feuerwehrleute, standen am Montag, dem 15. März, auf der Tagesordnung der Sitzung des SYVICOL-Vorstandes, die im hauptstädtischen Rathaus abgehalten wurde. Im Rahmen der Stellungnahme zum Gesetzentwurf Nr. 7477 zur Änderung des Gesetzes vom 18. Juli 2018 über den Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen brachten die Gemeindevertreter ihre allgemeine Unzufriedenheit mit der Art und Weise zum Ausdruck, wie dieses Gesetz gegenwärtig umgesetzt wird.

Zu Beginn der Sitzung gingen die Vorstandsmitglieder auf den Gesetzesentwurf Nr. 7658 ein, der unter anderem eine Erweiterung der Missionen des Centre de Gestion Informatique de l'Education (CGIE) vorsieht. In Zukunft sollen im Sekundarschulwesen der Kauf, die Installation, die Wartung und die technische Assistenz der Informations- und Kommunikationstechnik durch den CGIE koordiniert und finanziert werden.

Da diese Bestimmung nicht mit dem Artikel 10 des geänderten Gesetzes vom 7. Oktober 1993 in Einklang steht, das besagt, dass der CGIE für alle Verwaltungen, Dienste, Schulen und Institutionen, die dem Minister unterstellt sind, zuständig ist, fordert das SYVICOL die Regierung auf, diese Kompetenzerweiterung des CGIE auch gleich auf die Grundschulen auszudehnen. Auch deshalb, da der Gesetzentwurf das Einstellen von Fachpersonal vorsieht, dessen Aufgabe es sein wird, die Einführung der Informations- und Kommunikationstechnik gemeinsam mit den einzelnen Regionaldirektoren zu planen und umzusetzen. Wenn dies in Zukunft von staatlichen Stellen übernommen wird, sollte der Staat auch die Kosten, die beim Kauf sowie der Wartung der Ausrüstung entstehen, übernehmen. So jedenfalls die Sichtweise des SYVICOL.

Im Anschluss daran analysierte der Vorstand den Gesetzentwurf Nr. 7654 zur Änderung des Gesetzes vom 21. März 2017 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, welcher die Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 in nationales Recht zum Ziel hat. In dem Zusammenhang erinnert das SYVICOL an sein Gutachten vom 25. Januar 2021 zum Gesetzentwurf Nr. 7659 zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 21. März 2012 im Bereich Abfallwirtschaft. Das Gemeindesyndikat sprach sich dabei bekanntlich gegen eine Unterscheidung zwischen Haushalts- und Nicht-Haushalts-Abfällen aus, da eine solche Vorgehensweise einen Impakt auf die Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure der Abfallwirtschaft hat. Zudem äußerte der Dachverband der 102 Gemeinden seine Vorbehalte dagegen, dass öffentliche Behörden rein vom Begriff her in die Kategorie „Wirtschaftsakteure“ eingeordnet werden sollen, da sie ja öffentliche Dienstleister sind.

Wie schon in seinem Gutachten zum Gesetzentwurf Nr. 7659 festgehalten, forderte das SYVICOL auch weiterhin das Beibehalten der begleitenden Kommission, welcher drei Delegierte jener interkommunalen Syndikate, die für die Abfallwirtschaft zuständig sind, angehören. Vom Umweltministerium fordert das SYVICOL Erklärungen hinsichtlich des geplanten nationalen Pfandsystems, das auf kommunaler Ebene eingeführt werden soll.

Im weiteren Verlauf der Sitzung hießen die Vorstandsmitglieder die Stellungnahme zum Gesetzentwurf Nr. 7724 gut. Dieser betrifft die Änderung des Gesetzes vom 15. Mai 2018 über die Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Änderung 1° des Gesetzes vom 18. Juli 2018 über den Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen; 2° des geänderten Gesetzes vom 19. Dezember 2008 über die Gewässer; 3° des geänderten Gesetzes vom 10. Juni 1999 über klassifizierte Gebäude.

Der Gesetzentwurf verfolgt zwei Hauptziele: Einerseits, die Anpassung des Gesetzes um die Digitalisierung der öffentlichen Prozeduren zu ermöglichen, und andererseits die korrekte Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU, geändert durch die Richtlinie 2014/52/EU. Das SYVICOL begrüßt in dem Zusammenhang die am 13. Januar 2013 erfolgte Einführung eines nationalen Portals für öffentliche Auflagen, mehr als zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 15. Mai 2018, und sieht dies als Fortschritt an. Das Gemeindesyndikat unterstützt die Regierung bei ihrem Vorhaben, die digitale Transformation zu beschleunigen und so den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. In seiner Stellungnahme fordert das SYVICOL die Regierung deshalb auf, dieses neue Instrument zum zentralen Portal für alle öffentlichen Prozeduren im Umweltbereich zu machen.

Das SYVICOL hegt allerdings Zweifel daran, dass der neue Wortlaut der Artikel 8 und 14, die sich auf die Information und die Beteiligung der Öffentlichkeit an diesem Prozess beziehen, die beiden Richtlinien genau umsetzt, dies insbesondere im Hinblick auf die Veröffentlichung von Informationen und den Zeitpunkt der öffentlichen Konsultierungsphase. Dies musste das SYVICOL bei der Analyse von Artikel 14, der sich auf die Auswertung der Folgen von Verkehrsinfrastrukturprojekten bezieht, feststellen. Dem Gemeindesyndikat zufolge bedarf es deshalb Änderungen oder Präzisierungen.

Anschließend beschäftigten sich die Vorstandsmitglieder mit dem Entwurf der Stellungnahme zum Gesetzentwurf Nr. 7477 bezüglich der Änderung des Gesetzes vom 18. Juli 2018 über den Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen. Die meisten der 26 Artikel des Gesetzentwurfs nehmen punktuelle Änderungen an dem Gesetz vor. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den repressiven Charakter zu verstärken, indem die vorgesehene Dauer der Haftstrafen erhöht wird und neue Maßnahmen in den Straftatenkatalog eingeführt werden. Das SYVICOL bedauert diese Verschärfungen und ist der Ansicht, dass eine weitreichendere Information und Sensibilisierung der Bevölkerung einen allgemein besseren Schutz ermöglichen würde, auch wenn sich bei schweren Verstößen gegen die Gesetzgebung eine harte Strafe wohl als einzig wirksame Antwort erweist.

Die im Gesetz vorgenommen Präzisierungen, insbesondere in Bezug auf neue und bestehende Gebäulichkeiten in Grünzonen, werden von Seiten des SYVICOL begrüßt, obwohl der Gemeindeverband der Ansicht bleibt, dass die strengen Bedingungen, die der Gesetzesentwurf auferlegt, zusammen mit der Vielschichtigkeit des Verfahrens zur Beantragung einer Genehmigung, einige Eigentümer davon abhalten könnte, Instandsetzungsarbeiten an ihren Gebäuden vorzunehmen, die für deren Erhaltung aber notwendig wären. Die Tatsache, dass es keine großherzogliche Verordnung gibt, die die Liste der Bedingungen festlegt, an die der zuständige Minister Baugenehmigungen knüpfen kann, öffnet derweil der Willkür Tür und Tor und verringert letztlich die Vorhersehbarkeit sowie die Rechtssicherheit für diejenigen, die eine Genehmigung beantragen wollen. Und dazu zählen auch die Gemeinden.

Das SYVICOL begrüßt indes die Ausweitung der Möglichkeit, Kompensationsmaßnahmen außerhalb der in einer Gemeinde vorgesehenen Flächenpools, in der Nachbargemeinde oder ausnahmsweise in demselben ökologischen Bereich auszuführen. Dass diese Bestimmung jedoch auf Grundstücke beschränkt ist, die sich im Besitz des Antragstellers befinden, wird den Handlungsspielraum für Gemeinden und Gemeindesyndikate erheblich begrenzen. Aus diesem Anlass ist der SYVICOL-Vorstand der Auffassung, dass den Gemeinden die Möglichkeit erhalten sollte, sogenannten Ökopunkte („éco-points“) im Vorfeld auf ihrem Territorium oder in einem regionalen Ausgleichspool einzurichten, die von einem Syndikat, in dem sie Mitglied sind, verwaltet werden.

Die Stellungnahme gab Anlass zu einer lebhaften Diskussion unter den Vorstandsmitgliedern. Ein Dorn im Auge ist vielen der Verwaltungsaufwand. „Ohne Genehmigungen sind uns die Hände gebunden. Und Genehmigungen sind selbst für kleine Arbeiten notwendig oder für Eingriffe im Interesse der Sicherheit von Menschen, wie zum Beispiel das Fällen von kranken Bäumen oder von Bäumen, die umzustürzen drohen“, so Michel Malherbe, der mit dieser Aussage breite Zustimmung fand. Angeprangert wurden neben dem Verwaltungsaufwand auch die administrative Bürde, die zu einer Verlangsamung der Prozeduren führen würden. „Und wenn die Genehmigungen erteilt werden, erhalten wir sie spät oder nicht fristgerecht. Zudem sind sie oft mit willkürlichen Bedingungen verbunden“, so die Vorstandsmitglieder unisono, die deshalb für einen „gesunden Menschenverstand beim Umsetzen des Gesetzes“ plädierten, wie Lydie Polfer es treffend formulierte.

Ein weiterer Punkt im Gesetzentwurf, der bei den Vorstandsmitgliedern Anlass zu einigen Kommentare gab, ist die Thematik Lichtverschmutzung. Diese soll neu definiert werden, obwohl sich diesbezügliche Bestimmungen bereits in Genehmigungen befinden, die vom zuständigen Ministerium ausgestellt wurden. Damit jede Form von Rechtsunsicherheit vermieden werden kann, verlangen die Mitglieder in dem Zusammenhang das Festlegen von präzisen Richtlinien. Im Rahmen eines Treffens mit der Umweltministerin soll das Thema erörtert und Klarheit geschaffen werden.

Anschließend stimmten die Mitglieder des Vorstandes über die Stellungnahme zum Entwurf der großherzoglichen Verordnung, welche die Bedingungen für die Einstellung, die Ausbildung und die Ernennung von professionellen Feuerwehrleuten für das Großherzogliche Feuerwehr- und Rettungskorps (CGDIS) regelt. Der Entwurf ersetzt den aktuellen Text der großherzoglichen Verordnung vom 15. Juni 2018, und zielt darauf ab, eine Art Gleichstellung zwischen den Einstellungstests für Berufsfeuerwehren und den Einstellungstests für das Personal im öffentlichen Dienst herzustellen. Da das SYVICOL bereits zum Zeitpunkt des Vorentwurfs die Gelegenheit hatte, dem Ministerium seine Anmerkungen zukommen zu lassen, beschränkt sich die Stellungnahme auf die verschiedenen Stellen des Textes, die die Gleichstellung künftiger Feuerwehrleute im Vergleich zu anderen Beamten des öffentlichen Dienstes untergraben könnten.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde Annie Nickels-Theis als Mitglied der Commission du cadre de référence national de l’éducation non formelle des enfants et des jeunes ernannt. Serge Olmo wird ihr Stellvertreter sein.

Gut geheißen wurden auch die Kandidaturen von José Piscitelli, Gemeinderat aus Sanem, als Mitglied der administrativen Kommission des SYVICOL und von Eric Weirich, Gemeinderat aus Differdingen, als Mitglied der technischen Kommission.

Der Posten des Stellvertreters innerhalb des Weltverbandes der Städte und Gemeinden United Cities and Local Governments (UCLG) bleibt indes vakant. Michel Malherbe wird in Zukunft der Stellvertreter von Jean-Marie Sadler in der Commission consultative de prévention d’incendie des CGDIS sein.

Im Anschluss daran, berichtete Emile Eicher, Präsident des SYVICOL, unter anderem über ein Treffen mit der Gesundheitsministerin am 23. Februar. Während dieser Sitzung informierte Paulette Lenert das SYVICOL darüber, dass ihr Mitarbeiterstab dabei sei, eine Lösung zu suchen, damit in Kürze jede Gemeinde des Landes wöchentlich über die Anzahl der Covid-19-Fälle auf ihrem Gebiet in Kenntnis gesetzt werden kann.

Die Reform des Gesetzes über den Musikerunterricht war Gegenstand eines Treffens vom SYVICOL mit der Innenministerin Taina Bofferding und dem Unterrichtsminister Claude Meisch. Hauptthemen der Diskussion waren die zukünftigen Finanzierungsmodalitäten, die Aufwertung der Laufbahn des Personals und der gratis Unterricht für minderjährige Schüler.

Emile Eicher informierte zudem über ein Treffen am 2. März mit den Ministern für Inneres, Innere Sicherheit und Justiz über die Sicherheit im öffentlichen Raum. Angesichts der Probleme, mit denen sie sich mehr und mehr konfrontiert sehen, greifen manche Gemeinden mittlerweile auf private Sicherheitsdienste zurück. Auch die geplante Erweiterung der Kompetenzen der „Agents municipaux“ stand auf der Tagesordnung dieser Sitzung. Die Innenministerin wird demnächst auch Einblick in die Änderungen des Gesetzentwurfes geben und das SYVICOL dazu beratend hinzubeziehen. „Das SYVICOL will aber unter keinen Umständen eine zweite Polizei schaffen, sondern die Polizeibeamten unterstützen, deren Präsenz im Alltag nicht ausreicht“, so Emile Eicher in dem Zusammenhang.

Zum Schluss der Sitzung informierte der Präsident den Vorstand über eine Stellungnahme des SYVICOL an den Wirtschaftsminister. Dabei geht es um eine zeitliche Verschiebung der für Juni 2021 geplanten Volkszählung aufgrund der Pandemie, vorzugsweise auf Anfang 2022, wie es zum Beispiel unsere deutschen Nachbarn handhaben. Zudem fordert das SYVICOL, beim Versand und bei der Rücksendung der Fragebögen vermehrt auf die Dienste der Post zurückzugreifen anstelle von Gemeindebeauftragten, deren Aufwandsentschädigungen seit 2001 nicht mehr erhöht wurden. In Anbetracht der für das SYVICOL alles andere als zufriedenstellenden Reaktion auf das Schreiben seitens des STATEC, wird sich der Gemeindeverband in dieser Angelegenheit erneut an die Regierung wenden.

Links zu allen Gutachten der Sitzung vom 15. März:
 


Foto: © SYVICOL/Laurent Graaff

Publié le : 18.03.2021

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