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Vorstandssitzung vom 20. Mai: Das SYVICOL äußert sich zur geänderten Version des Pacte logement 2.0

Der Vorstand des SYVICOL hat die Änderungen, die die Abgeordnetenkammer und die Regierung am Gesetzentwurf Nr. 7648 zum Pacte logement 2.0 vorgenommen haben, eingehend analysiert. In seiner zusätzlichen Stellungnahme, die einstimmig vom Vorstand angenommen wurde, bedauert das SYVICOL, dass seine Anmerkungen zur ersten Version des Projekts kaum Berücksichtigung fanden. Im Rahmen der Vorstandssitzung wurde zudem das Thema Zertifizierung von Covid-19-Selbsttestergebnissen durch Mitarbeiter der Gemeinden erörtert.

Aufgrund der Bedeutung des Gesetzentwurfs für die Gemeinden fand am 20. Mai eine Dringlichkeitssitzung des Vorstands statt, damit die zusätzliche Stellungnahme des SYVICOL zu den kürzlich angenommenen Änderungen seitens des Parlaments und der Regierung noch rechtzeitig in die legislative Prozedur aufgenommen werden kann. In seiner Stellungnahme bedauert der Dachverband der 102 Gemeinden, dass die Änderungsvorschläge die Anmerkungen aus seiner Stellungnahme vom 21. September 2020 kaum berücksichtigen. War das SYVICOL gut eingebunden in der Anfangsphase der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes, zeigt sich das Ministerium nun leider weitaus weniger dialogbereit.

Neun Monate nach der Einbringung des Gesetzentwurfs gibt es immer noch viele offene Fragen zu den konkreten Umsetzungsmodalitäten des Pacte logement, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungen der Gemeinden im Rahmen der mit dem Ministerium abzuschliessenden Vereinbarungen, der Rolle des sogenannten „Conseiller logement“ und dem Inhalt des „Programme d’action local logement“ (PAL). Zudem: Könnten die Gemeinden bereits jetzt über die Instrumente zur Umsetzung des Pacte logement verfügen, hätten sie die Möglichkeit, die Ausmaße ihres zukünftigen Engagements besser einzuschätzen. Obwohl die parlamentarischen Änderungen zum Wohnungspakt 2.0 einige Erklärungen liefern, fehlen dem SYVICOL nämlich nach wie vor noch eine ganze Reihe von Details hinsichtlich des Wohnungsbauberaters und den Aufgaben, die ihm übertragen werden sollen. Unklarheiten bestehen auch, was im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages bei einem schwerwiegenden Fehler passiert oder im Zusammenhang mit der interkommunalen Zusammenarbeit.

Das SYVICOL bleibt der Ansicht, dass die strengen Rahmenbedingungen des Pacte logement 2.0 zudem zahlreiche nicht angebrachte Hürden bei den finanziellen Zuwendungen für die Gemeinden darstellen. Beanstandet wird, dass die Vorschläge, den Pakt attraktiver und einfacher zu gestalten, nicht eingehender analysiert wurden. Das SYVICOL zeigt sich besorgt darüber, dass das Ministerium ab dem 1. Juli 2021 beabsichtigt, bei Wohnprojekten, die nach dem geänderten Gesetz vom 25. Februar 1979 über die Wohnungsbeihilfen gefördert werden, ein Lastenheft zur Anwendung kommen zu lassen, das den Gemeinden restriktivere Bedingungen auferlegt, um in den Genuss der staatlichen Subventionen zu gelangen. Hinzukommt, dass die Gemeinden keinerlei juristische Handhabung haben, um die Vorgaben des besagten Lastenheftes später einem Privatinvestor zu übertragen. Diese müssen dann folglich verhandelt werden.

Umfassend geändert hat die Regierung auch den Artikel 29bis des abgeänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 über die Kommunalplanung und die Stadtentwicklung. Dieser sollte in erster Linie für die Gemeinden und auch für den Staat ein wirksames Mittel sein, um Grundstücke für den Bau von bezahlbarem Wohnraum oder bereits gebaute bezahlbare Wohnungen zu erwerben. Einerseits ist das SYVICOL der Ansicht, dass der Text in seiner geänderten Form nun die Zielsetzung des Gesetzes abschwächt, indem er den Mindestanteil von bezahlbarem Wohnraum im Vergleich zur ursprünglichen Version des Textes verringert. Andererseits stellt die automatische Erhöhung der im Allgemeinen Bebauungsplan (PAG) vorgesehenen Baudichte - ohne aber den PAG in dem Zusammenhang zu ändern - die Planungsgrundlagen auf kommunalem Gebiet gänzlich in Frage, die von den Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Bürgern festgelegt wurden. Eine Gemeinde, die einen Teilbebauungsplan (PAP) genehmigt, der nicht mit dem PAG übereinstimmt, handelt überdies gesetzwidrig. Aus diesem Grund fordert das SYVICOL, diesen Änderungsvorschlag wieder rückgängig zu machen und die finanzielle Gegenleistung für die Übertragung des Grundstücks in Form einer Entschädigung wieder einzuführen, deren Höhe jedoch eine bestimmte Obergrenze, die den Selbstkosten für die Erschließung des Grundstücks entspricht, nicht überschreiten soll.

Wenn der Wert des besagten Grundstücks eingegrenzt werden muss, sollte dies auch für die erschwinglichen Wohnungen selbst gelten. Aus Sicht des SYVICOL müssen die Gemeinden in der Lage sein, von Beginn an einen Höchstpreis pro Quadratmeter bebauter Bruttogrundfläche festzulegen, und nur den tatsächlichen Baupreis der Wohnungen, der innerhalb der oben genannten preislichen Obergrenze angesiedelt ist, zu zahlen. Und dieser Wert soll, laut SYVICOL, jenen Betrag nicht überschreiten, der vom Wohnungsbauministerium im Rahmen der sogenannten „aides à la pierre“ vorgesehen ist.

Im Anschluss daran äußerten sich die Vorstandsmitglieder über die Komplexität und die Herausforderungen, vor der die Gemeinden bei der Umsetzung von staatlich subventioniertem Wohnungsbau stehen. Der Einsatz eines Wohnungsbauberaters im Rahmen des Pacte logement 2.0 wird dabei als große Hilfestellung angesehen. Jean-Paul Schaaf, Bürgermeister der Stadt Ettelbrück, stellte sich in den Zusammenhang die Frage, ob der Gesetzentwurf es ermöglichen wird, dass dem Bauträger im Rahmen des Vertrags ein Höchstpreis pro Quadratmeter Grundstücksfläche oder Bruttobaufläche auferlegt werden kann, um so sicherzustellen, dass die Gemeinden nicht verpflichtet sind, einen beliebigen Preis zu akzeptieren. Eine Reihe von Vorstandsmitgliedern pflichteten dem bei und sahen es als sinnvoll an, eine finanzielle Obergrenze festzulegen und die Stellungnahme in der Hinsicht zu ergänzen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung, tauschte sich der Vorstand noch zu der Zertifizierung von Covid-19-Selbsttestergebnissen durch kommunale Mitarbeiter aus. SYVICOL-Präsident Emile Eicher kritisierte dabei einleitend, dass die Gemeinden nicht vorab informiert worden seien. „Erst am 12. Mai erhielt das SYVICOL, nachdem wir die Gesundheitsbehörden kontaktiert hatten, erste Informationen über die Rolle, die die Gemeinden bei der Zertifizierung von Selbsttests spielen können, unter Vorbehalt einer offiziellen Mitteilung per ministeriellem Rundschreiben. Erst am 16. Mai, nach der Erklärung des Premierministers im Parlament, verfügte das SYVICOL über ausreichende Informationen und teilte diese den Bürgermeistern auch umgehend mit. Gegenwärtig gibt es noch eine ganze Reihe von offenen Fragen, sowohl in Bezug auf die Organisation als auch betreffend die Verantwortung, die mit der Zertifizierung einhergeht, ein Thema zu dem sich auch die FGFC bereits kritisch geäußert hat“, so der Präsident weiter. Diskutiert wurde auch über die erforderlichen Kompetenzen, damit die Tests ordnungsgemäß durchgeführt werden können. „Es ist nicht verwunderlich, dass viele Gemeinden keine Zertifizierung durchführen und die Selbsttests dem Horesca-Sektor zur Verfügung stellen, was durchaus im Sinne der Zielsetzung ist", so Emile Eicher abschließend.

Im Anschluss daran ging Annie Nickels-Theis auf das Beispiel der Gemeinde Bourscheid ein: „Mit nur sechs Beamten verfügen wir nicht über die notwendigen Mittel, um ein Testzentrum einzurichten. Wir haben daher beschlossen, wie der Präsident gerade gesagt hat, die Schnelltests der Gastronomie und Hotellerie zur Verfügung zu stellen", so die Bürgermeisterin.

In Petingen werden die 4.200 Tests, die die Gemeinde seitens der Regierung erhalten hat, den Bürgern derweil kostenlos über die Apotheken zur Verfügung gestellt. „Unsere Bürger können bei der Gemeindeverwaltung Gutscheine für maximal zwei Antigen-Schnelltests pro Woche und Person beantragen, anhand derer sie sich in einer der drei Apotheken, die sich auf dem Gebiet der Gemeinde befinden, testen lassen können", erklärte Raymonde Conter-Klein.

Laurent Zeimet bedauerte indes die mangelnde Koordination zwischen den Gemeinden. Einige hätten bereits am Tag nach dem Rundschreiben des Innenministeriums Zertifizierungen vorgenommen. „Solche Einzelmaßnahmen erzeugen unnötigen Druck auf die anderen Gemeinden und zeugen meiner Meinung nach von einem Mangel an Solidarität“, kommentierte der Bürgermeister von Bettemburg. Der Vorstand teilte die Ansicht, dass eine konzertierte Aktion der Gemeinden wünschenswert gewesen wäre.

Die nächste Sitzung des SYVICOL-Vorstandes findet am kommenden 31. Mai statt.


Link zur zusätzlichen Stellungnahme vom Gesetzentwurf  Nr. 7648:
 

Foto: © SYVICOL

Publié le : 25.05.2021

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